Frage der Woche

Soll die Schweiz die bilateralen Verträge zur Personenfreizügigkeit mit der EU abändern?

Um was geht es?

JA

NEIN

Niklaus Hari

«Aber den bestehenden Spielraum nutzen, um die negativen Auswirkungen auf den Wohn- und Arbeitsmarkt in den Griff zu bekommen. Konsequent kontrollieren!»

Ruedi Löffel

«Die flankierenden Massnahmen müssen unbedingt durchgesetzt und Missbräuche entschieden bekämpft werden. Scheinselbständigkeit darf nicht toleriert werden.»

Daniel Sommer-Sidler

«Die aktuelle Regelung ist ausreichend. Eine Neuverhandlung garantiert keine Verbesserung der Bedingungen. Konsequentere Kontrollen wären wirksamer.»

Maja Ingold

«Weil die Forderungen nach Kontingenten oder Einschränkung des Familiennachzugs widersprechen Kernbereichen des Abkommens, abändern würde heissen kündigen.»

Barbara Streit

«Die Schweiz kann die Verträge nicht abändern, sondern muss mit der EU neu verhandeln. Dies wird schwierig, die EU hat genug von der Schweizer Rosinenpickerei.»

Mirja Zimmermann-Oswald

«Die bilateralen Verträge mit der EU dürfen nicht gefährdet werden!»

Dieter Blatt

«Bei einem Vertrag braucht es zwei. Da können wir noch lang wollen, wenn wir nicht können, weil die anderen nicht wollen, dass wir können...»

Daniel Elsener

«Aber die Ventilklausel hätte längst aktiviert werden sollen. Lohndumping wird schamlos ausgenutzt,-auch bei Akademikern.»

Markus Wenger

«Als KMU sind wir bei Engpässen auf Fachleute aus dem Ausland angewiesen. Auch Erfahrungen von jungen Berufsleuten in anderen Ländern erlebe ich als hilfreich.»

Martin Trachsel

«Die Möglichkeiten ausschöpfen und Einhaltung gesetzlicher Grundlagen kontrolliern und bei Bedarf ahnden. Grundsätzlich sind bilaterale Verträge ein Erfolg!»

Peter Gröflin-Schürch

«Der bilaterale Weg darf nicht gefärdet werden. Die flankierenden Massnahmen des aktuellen Vertrags müssen konsequent durchgesetzt werden.»
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