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Marc Wäckerlin

Webseite: http://marc.waeckerlin.org
Blog: http://marc.waeckerlin.org/politik/index
Verbot von Gewaltspielen
21
Ein Verbot ist gegen die Verfassung: Art. 5.2, Art. 17.2, Art. 21, Art. 36.2/3. Geschmacklosigkeit ist kein Rechtfertigungsgrund für Zensur.
Verbot von Gewaltspielen
20
Die bestehenden Regelungen sind ausreichend: 1. Der Handel hält sich freiwillig an Altersfreigaben 2. Extreme menschenverachtende Gewaltdarstellung ist verboten
Verbot von Gewaltspielen
16
Die Bibel ist noch viel verwerflicher, als Killerspiele, denn sie rechtfertigt Gewalt als von Gott gegeben! Verbietet die Bibel!
Kameras an öffentlichen Plätzen
16
Kameras sind keine Lösung zur Gewaltprävention. Eine Kamera schreitet nicht ein, wenn jemand niedergeschlagen wird.
Verbot von Gewaltspielen
14
derStandard.at: Killerspiele machen keine Amokläufer
Verbot von Gewaltspielen
11
Fussball macht aggressiv. Wenn wir Gewaltspiele verbieten wollten, müssten wir wenn schon auch Fussballspiele verbieten!

Gestartete Debatten

  • Stärkt unsere öffentliche Schule
  • Die Gleichstellung der Geschlechter muss auf beide Seiten gelten
  • Drogen: Muss man erwachsene Menschen bevormunden?
  • Das Leben muss verboten werden, denn es endet immer tödlich

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