Da die Straftäter immer jünger werden, muss das Mindestalter für einen bis zu 4-jährigen Freiheitsentzug auf 14 Jahre gesenkt werden. In schweren Fällen muss ab 16 Jahren das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden und eine Verwahrung auch über das 22. Altersjahr dauern können.
Das Jugendstrafrecht muss massiv verschärft werden. Mit Kuscheljustiz schafft man keine Sicherheit im Land.
24. Januar 2011
29 Kommentare
Kommentar von David Herzog im Kontext:
» zur normalen Ansicht wechselnDifferenzierung war noch nie eine Stärke von SVPlern. Sparsamer Umgang mit Steuergeldern auch nicht. Und Respektierung von Grundrechten auch nicht.
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