Das Jugendstrafrecht muss massiv verschärft werden. Mit Kuscheljustiz schafft man keine Sicherheit im Land.

Da die Straftäter immer jünger werden, muss das Mindestalter für einen bis zu 4-jährigen Freiheitsentzug auf 14 Jahre gesenkt werden. In schweren Fällen muss ab 16 Jahren das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden und eine Verwahrung auch über das 22. Altersjahr dauern können.

24. Januar 2011
29 Kommentare

Kommentar von David Herzog im Kontext:

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David Herzog
1. Juli 2011

@Gregor: Du hast nicht von Einzelpersonen gesprochen, sondern generell von «jungen Rasern und Schwerst-Prüglern». Bei gefährlichen, nicht therapierbaren Straftätern ist eine Verwahrung nötig, bei den allermeisten «jungen Rasern und Schwerst-Prüglern» aber nicht.


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