Da die Straftäter immer jünger werden, muss das Mindestalter für einen bis zu 4-jährigen Freiheitsentzug auf 14 Jahre gesenkt werden. In schweren Fällen muss ab 16 Jahren das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden und eine Verwahrung auch über das 22. Altersjahr dauern können.
Das Jugendstrafrecht muss massiv verschärft werden. Mit Kuscheljustiz schafft man keine Sicherheit im Land.
Kommentar von Hinz Kunz im Kontext:
» zur normalen Ansicht wechselnLieber Herr Dähler!
Darf ich Ihnen eine Frage stellen? Die Kernfrage bei diesen Diskussionen ist doch eigentlich immer die folgende: Was sind die Gründe dafür, dass ein Mensch einen anderen Menschen auf brutale Art und Weise misshandelt?
Es interessiert mich sehr, wie Sie sich so das als Phänomen erklären, ohne Sie irgendwie in eine Ecke drängen zu wollen. Das würde mir vielleicht helfen zu verstehen, wieso Sie an harte Strafen glauben.
Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass Täter von besonders grausamen Verbrechen oft selber einmal Opfer waren?
Damit will ich nicht Mitleid mit Tätern andeuten. Aber ich muss sagen, dass mir eine härtere Justiz keinen Erkenntnisgewinn diesbezüglich bringt. Gewinn von Erkenntnis ist auch nicht deren Aufgabe.
Aber wäre es nicht besser, unsere Justiz würde auf Erkenntnis, Wissen und Erfahrung aufbauen? Oder soll sie eher der Genugtuung der Opfer dienen?
Wahrscheinlich etwas von beidem. Falls nun Täter aber teilweise auch einmal Opfer waren?
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