Das Jugendstrafrecht muss massiv verschärft werden. Mit Kuscheljustiz schafft man keine Sicherheit im Land.

Da die Straftäter immer jünger werden, muss das Mindestalter für einen bis zu 4-jährigen Freiheitsentzug auf 14 Jahre gesenkt werden. In schweren Fällen muss ab 16 Jahren das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden und eine Verwahrung auch über das 22. Altersjahr dauern können.

24. Januar 2011
29 Kommentare

Kommentar von Pawel Silberring im Kontext:

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Pawel Silberring
26. Januar 2011

Herr Dähler, ich verstehe das Wort "Kuscheljustiz" als Schuldzuweisung. Was ist es denn sonst?


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