Privatpersonen sollen für den Eigengebrauch Produktefälschungen kaufen und besitzen dürfen.

Neuerdings werden Touristen ihre im Ausland gekauften Produktefälschungen an der Grenze abgenommen. Dabei ist zu beachten, dass diese nicht unbedingt wissen, dass das Produkt, dass sie sich gekauft haben ein Markenimitat ist. Obwohl ich mich überhaupt nicht für Marken interessiere, kann es mir passieren, dass ein Produkt, welches ich im Ausland gekauft habe, zufällig eine Marke imitiert. Dabei habe ich es nur gekauft, weil es meiner Vorstellung von Preis-/Leistung entsprach. Trotzdem soll es mir an der Grenze abgenommen werden.

Das ist unangebracht, nicht verhältnismässig, übertrieben, kurz eine Sauerei.

12. November 2010
22 Kommentare

Kommentar von Thomas Kalau im Kontext:

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Thomas Kalau
16. November 2010

Plagiat = Diebstahl geistigen Eigentums, sprich Fälschung. Normalerweise im schulisch-akademischen Bereich, kann aber auch auf Waren bezogen werden (Copyright Verletzungen).

Es spielt also keine Rolle, ob wir von Fälschungen oder Plagiaten sprechen, die Original-Urheber bzw. Hersteller werden um ihr "Eigentum" gebracht und der Käufer erhält gefälschte Ware.

Deshalb, wie Marc oben spricht: EWR ist die Lösung (wenigstens für Waren von und nach dem Europäischen Markt - Billigimporte aus Drittstaaten sind ja immer noch separat geregelt).


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