Privatpersonen sollen für den Eigengebrauch Produktefälschungen kaufen und besitzen dürfen.

Neuerdings werden Touristen ihre im Ausland gekauften Produktefälschungen an der Grenze abgenommen. Dabei ist zu beachten, dass diese nicht unbedingt wissen, dass das Produkt, dass sie sich gekauft haben ein Markenimitat ist. Obwohl ich mich überhaupt nicht für Marken interessiere, kann es mir passieren, dass ein Produkt, welches ich im Ausland gekauft habe, zufällig eine Marke imitiert. Dabei habe ich es nur gekauft, weil es meiner Vorstellung von Preis-/Leistung entsprach. Trotzdem soll es mir an der Grenze abgenommen werden.

Das ist unangebracht, nicht verhältnismässig, übertrieben, kurz eine Sauerei.

12. November 2010
22 Kommentare

Kommentar von Marc Wäckerlin im Kontext:

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Marc Wäckerlin [Beitragsautor] Politnetz Plus
14. November 2010

Wenn man Dir eine Fälschung unterjubelt, Thomas Schmucker, bist Du gleich doppelt der Gelackmeierte: Einmal weil Du nicht gekriegt hast, was Du wolltest (dafür darfst Du den Verkäufer verklagen), und andererseits weil Dir der Zoll das Produkt abnimmt. Und das ist eine zu beseitigende Schweinerei.

Vor allem würde die Person, welche für 18$ eine Fälschung kauft, niemals für den hundertfachen Preis das Original kaufen. Der Firma Rolex schadet es nicht, im Gegenteil, man kann es als kostenlose Werbung betrachten.


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