Privatpersonen sollen für den Eigengebrauch Produktefälschungen kaufen und besitzen dürfen.

Neuerdings werden Touristen ihre im Ausland gekauften Produktefälschungen an der Grenze abgenommen. Dabei ist zu beachten, dass diese nicht unbedingt wissen, dass das Produkt, dass sie sich gekauft haben ein Markenimitat ist. Obwohl ich mich überhaupt nicht für Marken interessiere, kann es mir passieren, dass ein Produkt, welches ich im Ausland gekauft habe, zufällig eine Marke imitiert. Dabei habe ich es nur gekauft, weil es meiner Vorstellung von Preis-/Leistung entsprach. Trotzdem soll es mir an der Grenze abgenommen werden.

Das ist unangebracht, nicht verhältnismässig, übertrieben, kurz eine Sauerei.

12. November 2010
22 Kommentare

Kommentar von Thomas S im Kontext:

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Thomas S Politnetz Plus
12. November 2010

Die Gesetzgebung zum Thema ist etwas uneiheitlich. Wenn ich in New York einen van Gogh für 28 USD kaufe ist es vermutlich kein Original. Habe aber zuhause am Zoll keinerlei Probleme. Wenn ich hingegen eine Rolex Replik Uhr (nicht ROLEX, sonder eben eine Replik derselben) kaufe für 18 USD, will der Zöllner diese einkassieren....
Ich würde es noch verstehen, wenn man mir eine Fälschung unterjubelt. Ich wäre zusammen mit der Firma Rolex der Gelackmeierte.
Ich verstehe aber beim besten Willen nicht, wie ich die Firma ROLEX schädige indem ich eine Replik für 18 USD kaufen. Kann mir das jemand erklären ?


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