Privatpersonen sollen für den Eigengebrauch Produktefälschungen kaufen und besitzen dürfen.

Neuerdings werden Touristen ihre im Ausland gekauften Produktefälschungen an der Grenze abgenommen. Dabei ist zu beachten, dass diese nicht unbedingt wissen, dass das Produkt, dass sie sich gekauft haben ein Markenimitat ist. Obwohl ich mich überhaupt nicht für Marken interessiere, kann es mir passieren, dass ein Produkt, welches ich im Ausland gekauft habe, zufällig eine Marke imitiert. Dabei habe ich es nur gekauft, weil es meiner Vorstellung von Preis-/Leistung entsprach. Trotzdem soll es mir an der Grenze abgenommen werden.

Das ist unangebracht, nicht verhältnismässig, übertrieben, kurz eine Sauerei.

12. November 2010
22 Kommentare

Kommentar von Marc Wäckerlin im Kontext:

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Marc Wäckerlin [Beitragsautor] Politnetz Plus
12. November 2010

Na und?

Ich sehe keinen Grund, Plagiate grundsätzlich zu verbieten, solange die Käufer nicht getäuscht werden.

Ob in anderen Ländern Käufer getäuscht werden, soll nicht Sache unseres Zolls oder unserer Politik sein. Wer ein Produkt in der Schweiz kauft, soll wissen, dass es ein Original ist. (ch würde noch weiter gehen und den Verkauf von Plagiaten erlauben, unter der Bedingung, dass es sauber deklariert ist.) Das können wir hier umsetzen. Der Rest der Welt geht uns nichts an.

Es ist falsch, Privatpersonen zu behelligen und ihnen Waren abzunehmen.


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