Privatpersonen sollen für den Eigengebrauch Produktefälschungen kaufen und besitzen dürfen.

Neuerdings werden Touristen ihre im Ausland gekauften Produktefälschungen an der Grenze abgenommen. Dabei ist zu beachten, dass diese nicht unbedingt wissen, dass das Produkt, dass sie sich gekauft haben ein Markenimitat ist. Obwohl ich mich überhaupt nicht für Marken interessiere, kann es mir passieren, dass ein Produkt, welches ich im Ausland gekauft habe, zufällig eine Marke imitiert. Dabei habe ich es nur gekauft, weil es meiner Vorstellung von Preis-/Leistung entsprach. Trotzdem soll es mir an der Grenze abgenommen werden.

Das ist unangebracht, nicht verhältnismässig, übertrieben, kurz eine Sauerei.

12. November 2010
22 Kommentare

Kommentar von Roger im Kontext:

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Roger
12. November 2010

Das wäre quasi ein Freipass für den Vertrieb von Plagiaten in Ländern, die sich einen Dreck um die Rechte der Markenfirmen kümmern. Das mit dem Verfolgung von Betrug kannst Du getrost vergessen.

Wenn ich als Käufer für 5 Franken ein Adidas T-Shirt kaufe, dann weiss ich, dass dies eine Fälschung ist. Das ist in etwa gleich, wie wenn Du verlangen würdest, dass der Käufer einer verbotenen Sache (Waffe, Drogen, gestohlenes Produkt, etc.) nicht belangt werden darf.

Du wirst übrigens nicht für den Kauf bestraft sondern für die Einfuhr und dafür hast Du Dich alleine zu verantworten.


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