In vielen Kantonen werden Verstösse gegen das Tierschutzgesetz strafrechtlich gar nicht oder kaum (und mit zu tiefen Sanktionen oder fehlerhaft) geahndet.

Die Auswertung sämtlicher Tierschutz-Strafentscheide in der Schweiz unter http://www.tierimrecht.org/de/faelle/ belegt: Wo der Tieranwalt amtet, sind die Strafen empfindlich höher als in anderen Kantonen und werden weit überdurchschnittlich mehr Strafverfahren durchgeführt (31,6% aller Fälle im Kanton Zürich). Hier vertritt die Interessen der Tiere jemand vor Statthalterämtern, Staatsanwaltschaften und Gerichten und stellt so zusätzlich sicher, dass Verfahren wegen Tierquälereien und anderen Tierdelikten nicht versanden, sondern sauber von Anfang bis zum Schluss durchgeführt werden und zu einer gerechten und angemessen Bestrafung mit Geldstrafen und/oder Bussen führen. In den allermeisten Kantonen fehlt dies und in manchen wird das Tierschutzgesetz strafrechtlich gar nicht oder kaum vollzogen. Weshalb soll es den Tieren in anderen Kantonen (z.B. VS, GE, TI, GR, GL, BL, ZG, TG, FR, SZ, NW, VD, SH, BS, NE, SO, UR und JU, aufsteigend) so viel schlechter gehen?

22. Dezember 2009
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