Pädophile sollen ein lebenslanges Berufsverbot erhalten!

Die Nach­richt, dass der Bun­des­rat ein le­bens­lan­ges Be­rufs­ver­bot von Pädophilen, nur durch ein Tätigkeitsverbot be­strafen will, ist ein ty­pi­sches Bei­spiel von Täterschutz! Der Op­fer­schutz wird hier er­neut hin­ter den Täterschutz ge­stellt. Alle Kin­der müssen von sol­chen Per­so­nen geschützt wer­den, es kann doch nicht sein das Pädophile nach einem se­xu­el­len Übergriff auf ein Kind, wei­ter als z.B Leh­rer, Pfleger arbeiten darf. Es gilt ganz klar eine harte Strafe gegen sol­che Per­so­nen an­zu­wen­den. Die Se­xuall­de­likte in der Schweiz, sind immer ak­tu­elle The­men, darum gilt es auch dort den Hebel an­zu­set­zen und die Schraube an­zu­zie­hen. Die Fol­gen eines sol­chen Übergriffes hin­ter­las­sen nicht sel­ten psy­chi­sche Be­las­tun­gen und Probleme für die Op­fer, dazu die Kos­ten für die Be­hand­lun­gen des Op­fers. Die zerstörung eines Le­bens der nächsten Ge­ne­ra­tion durch Pädophile ist nun, mit wirk­sa­men Stra­fen an­zu­pa­cken. Erste Schritte habe ich be­reits be­schrie­ben: Erhöhung der Min­dest­strafe bei Se­xuall­de­lik­ten auf 10 Jah­re, die Geld­strafe ist in sol­chen Fällen abzuschaffe. Als Rechts­staat soll die Wie­der­ein­glie­de­r​ung in die Ge­sell­schaft von Straftätern nicht ver­wehrt sein, doch muss auch klar auf­ge­zeigt sein, dass die Schweiz als Rechts­staat auch die Si­cher­heit von Kin­dern ga­ran­tie­ren muss, aber das ge­lingt nicht wenn man einen Pädophilen zu 2 Jah­ren Haft ver­ur­teilt und ihn nach 6-8 Mo­na­ten wie­der auf Bewährung frei lässt. Die Ge­fahr, dass der Straftäter rückfällig wird, wird lei­der nicht ohne ein erneutes Opfer einer sol­chen Tat klar er­sicht­lich. Darum ist es notwendig die Bewährungsauflagen für gefährliche Straftäter, wie Mörder, Ver­ge­wal­ti­ger, Kinderschänder etc. ab­zu­schaf­fen. Es soll nicht aus Ra­che, keine Bewährungsauflagen für sol­che Straftäter ge­ben, son­dern aus Sicherheitsgründen. Zudem ist die le­bens­lange Ver­wah­rung von gefährlichen Ge­walt- und Sexuallstraftätern an­zu­wen­den. Der Fall "Lu­cie" war das beste Bei­spiel dafür, dass eine le­bens­lange Ver­wah­rung an­ge­wen­det wer­den müsste, doch der Straftäter wurde nur zu einer le­bens­lan­gen Haft­strafe ver­ur­teilt, was neben mir auch der grösste Teil der Bevölkerung nicht ver­stan­den hat. Also er­grei­fen wir end­lich die In­itia­tive und kämpfen für die Si­cher­heit der Kin­der vor Pädophilen und las­sen nicht noch wei­tere Kin­der, Opfer sol­cher Straf­ta­ten wer­den. Schweiz, ein Land mit Si­cher­heit und Schutz für Kin­der.

Hier noch ein wichtiger Gesetzes Artikel, zur Begründung:

Art. 11 Schutz der Kinder und Jugendlichen

  1. Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.
vor 8 Monaten
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