Wer den Willen hat, sich in der Schweiz zu integrieren und sich mit der Schweiz zu identifizieren, darf sich nach 12 Jahren einbürgern lassen. Wer diesen Willen nicht hat, kann womöglich auch nach 12 Jahren kein/e Schweizer/in werden, und das ist auch gut so. Ebenso richtig ist es, das kommunale Stimmrecht an die gleichen Bedingungen zu knüpfen. Mitbestimmung setzt für mich die Integration voraus. Wer mitbestimmen will, soll sich auch zur Schweiz bekennen.
Nach 12 Jahren Wohnsitz in der Schweiz, kann sich heute einbürgern lassen, wer gut integriert ist. Diese Regelung ist befriedigend.
Kommentar von Thomas Kalau im Kontext:
» zur normalen Ansicht wechselnCharles, oben sagst du "Was gratis ist, hat keinen Wert und taugt folglich nichts." Grundsätzlich einverstanden, aber wenn jemand 12 Jahre warten muss, in der gleichen Wohngemeinde oder wenigstens im gleichen Kanton, dazu unzählige und zum Teil "entblössende" Interviews und Tests duchlaufen und anschliessend noch bangen muss, ob ein allenfalls sogar von der Verwaltung unabhängiges Einbürgerungsgremium doch nicht noch nein sagt, der hat wohl genug geopfert - vielleicht nicht direkt finanziell mittels Gebühr, aber mittels Zeitaufwand und Zweifel. Eine Einbürgerungsgebühr von Fr.2000 erscheint mir schleierhaft. Der Verwaltungsakt der Einbürgerung von Ausländern im Ausland (durch Vermittlung der Schweizerischen Auslandvertretungen) kostet unter Fr.1000. Es nähme mich wunder, wie die Kantone ihre zum Teil fantastischen Gebühren begründen...
Übrigens: Ein Schweizer Baby 5ter Generation im Ausland erhält das Bürgerrecht auch gratis (durch Abstammung) - wertlos oder untauglich?
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