Nach 12 Jahren Wohnsitz in der Schweiz, kann sich heute einbürgern lassen, wer gut integriert ist. Diese Regelung ist befriedigend.

Wer den Willen hat, sich in der Schweiz zu integrieren und sich mit der Schweiz zu identifizieren, darf sich nach 12 Jahren einbürgern lassen. Wer diesen Willen nicht hat, kann womöglich auch nach 12 Jahren kein/e Schweizer/in werden, und das ist auch gut so. Ebenso richtig ist es, das kommunale Stimmrecht an die gleichen Bedingungen zu knüpfen. Mitbestimmung setzt für mich die Integration voraus. Wer mitbestimmen will, soll sich auch zur Schweiz bekennen.

1. März 2010
14 Kommentare

Kommentar von Petar Marjanovic im Kontext:

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Petar Marjanovic Politnetz Plus
4. August 2010

Danke für die Blumen.
Aber deine Argumentation nachzuvollziehen fällt mir schwer. Siehst du also die Staatsbevölkerung als Menge derjenigen, die das Bürgerrecht besitzen? Denn, in der Schweiz leben nota bene 20 % AusländerInnen. Das heisst, nur 80 % besitzen oder werden das Stimmrecht besitzen. Wenn wir überlegen, dass dann nur noch höchstens 50 % von den 80 % abstimmen gehen, haben wir bei Abstimmungen nur eine 40 %ige Stimmbeteiligung. Das heisst, SVP und SP sind von je ca. 10 % der Bevölkerung gewählt.

Das kann doch kaum dein Demokratieverständis sein?
Demokratie ist das höchste Recht in einer freiheitlichen Gesellschaft wie der Schweiz. Jeder soll dies anwenden können, der hier wohnt und lebt. Damit auch Ausländer... ohne Einbürgerungsgebühren, die oftmals einen Grossteil eines Monatslohns entsprechen.


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