Nach 12 Jahren Wohnsitz in der Schweiz, kann sich heute einbürgern lassen, wer gut integriert ist. Diese Regelung ist befriedigend.

Wer den Willen hat, sich in der Schweiz zu integrieren und sich mit der Schweiz zu identifizieren, darf sich nach 12 Jahren einbürgern lassen. Wer diesen Willen nicht hat, kann womöglich auch nach 12 Jahren kein/e Schweizer/in werden, und das ist auch gut so. Ebenso richtig ist es, das kommunale Stimmrecht an die gleichen Bedingungen zu knüpfen. Mitbestimmung setzt für mich die Integration voraus. Wer mitbestimmen will, soll sich auch zur Schweiz bekennen.

1. März 2010
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Gelöschter User
4. August 2010

Die pluralistische Schweiz. Ein Umstand, für den ich dankbar bin und den ich mit ganzem Herzen unterstütze. Das hat aber wenig mit dem Bürgerrecht zu tun. Ein Staat zeichnet sich durch ein Staatsgebiet, eine Staatsgewalt, nicht zuletzt aber auch durch ein Staatsvolk aus. Dieses Volk hat das Privileg, die Staatsbürgerschaft zu besitzen. Die politischen Rechte sind direkt an diese Staatsbürgerschaft gekoppelt, da die politische Lenkung eines Landes primär im Interessensbereich der Staatsbevölkerung liegt. Möchte ein Ausländer an diesem politischen Prozess teilnehmen, so steht es ihm frei die Staatsbürgerschaft jenes Landes anzunehmen. Das Erlangen politischer Rechte soll auch weiterhin das Ende eines Integrations- und Einbürgerungsprozesses darstellen.
Aus all diesen Überlegungen finde ich es beschämend, dass nicht mehr Schweizer ihre politischen Rechte aktiv ausüben und ich ziehe meinen Hut vor Dir, weil Du Dich als eingebürgerter Schweizer politisch engagierst!
Freundliche Grüsse


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