Wer den Willen hat, sich in der Schweiz zu integrieren und sich mit der Schweiz zu identifizieren, darf sich nach 12 Jahren einbürgern lassen. Wer diesen Willen nicht hat, kann womöglich auch nach 12 Jahren kein/e Schweizer/in werden, und das ist auch gut so. Ebenso richtig ist es, das kommunale Stimmrecht an die gleichen Bedingungen zu knüpfen. Mitbestimmung setzt für mich die Integration voraus. Wer mitbestimmen will, soll sich auch zur Schweiz bekennen.
Nach 12 Jahren Wohnsitz in der Schweiz, kann sich heute einbürgern lassen, wer gut integriert ist. Diese Regelung ist befriedigend.
1. März 2010
14 Kommentare
Kommentar von Gelöschter User im Kontext:
» zur normalen Ansicht wechselnThomas hör doch bitte auf :) Politisches Engagement soll man nicht erzwingen. Ich halte es wie Reto Stalder. Wer sich engagieren will, soll sich einbürgern lassen. Wir sind Schweizer, wir geniessen das Schweizer Bürgerrecht. Ein Franzose ist Franzose und geniesst das französische Bürgerrecht. Warum muss man immer alles so vermischen? Oder bin ich mit meinem nationalstaatlichen Denken ein wenig "out"?
Wir sind Schweizer und geniessen das Schweizer Bürgerrecht. Das ist etwas tolles, etwas wunderbares für das ich enorm dankbar bin. Darum engagiere ich mich auch politisch. Wir dürfen diese Bürgerrechte nicht für ein Butterbrot verschachern! Wir sind hier schliesslich nicht auf dem Trödelmarkt!
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