Polizeiaufstockung in auffallenden kriminellen Regionen und Städten

Sie haben bestimmt schon gehört, das es in der Schweiz immer weniger Polizisten und Polizistinnen gibt. Diese sind meist überfordert, da Sie in vielen Regionen und Städten patroullieren müssen. Meine Vorschlag wäre, das ein nationales Register erstellt wird. Bei denen man genau erkennen kann in welchen Regionen und Städten die Kriminalität hoch ist oder ansteigt und in welchen Regionen sie sinkt, dadurch könnte die Polizei in auffallenden Gebieten Doppelpatroullien oder Dreifachpatroullien führen, da der Polizei-Beruf in der heutigen Zeit, nicht mehr ein starker Rückhalt an Nachwuchspolizisten/innen hat. Dehalb sollte die Polizei mit solchen Massnahme etwas Unterstützung und entlastung erhalten, da meiner Meinung in nicht auffallenden kriminellen Regionen und Städten höhere Kontrollen nutzlos wären. Besonders sollte in diesem Register eingetragen werden, ob dort hoher Drogenhandel, Gewaltdelikte, Raserei oder Diebstehle aufgetreten sind oder ob Asylheime vorhanden sind. Dadurch hätte jede Kantonspolizei eine Übersicht der jetzigen kriminalitätsstatistiken der Regionen und Sädte im eigenen Kanton und somit könnte die Polizei auch entsprechend dagegen Vorgehen. Zusätzlich geht es zu klären, wie man die Polizei bei der Nachwuchssuche untersützen kann, um den Polizeiberuf wieder Spannend zu machen, ich bin sehr auf Ihre Vorschläge gespannt.

Hier noch ein paar Links zur Polizeiaufstockung

http://bazonline.ch/basel/stadt/SVPSicherheitsinitiative-abgeblitzt/story/26461702

http://bazonline.ch/basel/stadt/Basler-Polizisten-fordern-Verstaerkung/story/27250592

http://www.tageswoche.ch/de/2012_03/basel/356110/entscheidend-ist-das-sicherheitsempfinden-und-das-nimmt-ab.htm

http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/baden/sechs-gemeinden-wollen-gemeinsam-mehr-sicherheit-124012257

vor 11 Monaten
59 Kommentare

Kommentar von Lucio Maron im Kontext:

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Lucio Maron
vor 11 Monaten

naaaa... Unsere Armee wurde schon gegen unseren eigenen Bürger eingesetzt. 1918 erschossen Truppen der Schweizer Armee im rahmen des Landesstreiks mehrere Bürger. Ein dunkles dunkles Kapitel unserer Geschichte, aber die EU gabs damals noch nicht.

Ausserdem sagt der Lissaboner Vertrag nicht, dass man als EU-Staat seine Bürger erschiessen dürfen muss, sondern nur, dass man das darf. Wenn die Verfassung des Landes das Verbietet, bleibt es auch in der EU verboten. Genauso wie Dinge von der Bundesverfassung her möglich sein können, das Kantonale Recht aber die gleiche Sache verbieten darf. Ich bin um ehrlich zu sein nicht mal sicher, ob die Bundesverfassung solche Aktionen heute verbieten würde.

Schaut, ich will nicht in die EU, aber hier werft ihr ihr Sachen vor, die einfach nicht stimmen.


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