Die AUNS bläst zum Angriff auf unsere Schweiz

Wir hatten clevere Vorfahren. Damit die Bürger nicht wegen "jedem Seich" an die Urne rennen müssen, verlangten sie vom Volk, dass es genügend Personen gibt, um über ein Referendum abzustimmen. So stellten sie sicher, dass Parlamentarier ruhig arbeiten können und doch vom Volk überwacht werden.

Die AUNS vergisst des Öfteren, dass unser Land massgeblich darauf aufgebaut ist, dass es eine Balance zwischen den einzelnen Institutionen sucht und findet. So wollten unsere Vorfahren, dass die Parlamentarier nicht zu viel Macht erhalten, aber auch das Volk Vertreter ins Parlament wählt, denen sie Verantwortung übergeben und gute Entscheidungen zutrauen.

Diese Balance scheint unserem Land eine ausserordentliche Stellung geschenkt zu haben. In mehr als 160 Jahren bewährte sich dieses fein austarierte System. Politiker wissen, dass sie Gesetze ausarbeiten müssen, die von einem Volksmehr getragen werden und so suchen sie schon von Anfang an Kompromisse, die Mehrheiten gewinnen können.

Um dieses Erfolgssystem - einem Schweizer Qualitätspolitsystem - schert sich die AUNS einen Dreck. Sie pfeift darauf, dass wir den Ausgleich der Interessen suchen. Egoistisch möchte die AUNS den Parlamentariern das Vertrauen entziehen und dafür sorgen, dass das Volk keine 50’000 Unterschriften sammeln muss, wenn es um Verträge mit dem Ausland geht. Aus purem Eigennutz sollen wir unsere Verfassung zugunsten der AUNS anpassen.

Die AUNS Initiative schadet der Schweiz, weil sie das Erfolgssystem Schweiz kaputtmacht - und dies aus purem Eigennutz.

Darum www.auns-initiative-nein.ch

1. Mai 2012
130 Kommentare

Kommentar von Patrick Vogt im Kontext:

» zur normalen Ansicht wechseln
Tiny-6b60b2597d9085a74cab6ada03b63bb4986f46d7
Patrick Vogt
2. Mai 2012 | 4 Antworten

Unser Regierungssystem lässt sich mit dem einer Aktiengesellschaft vergleichen: Die Generalversammlung (Volk) wählt den Verwaltungsrat (National- und Ständeräte), welche die Mitglieder der Geschäftsleitung (C-Level oder Bundesrat) wählen , welche wiederum Abteilungsleiter (Staatssekretäre) bestimmen. Die Statuten (Bundesverfassung) regelt die Organisation.

In einer Firma ist das ganze deutlich einfacher, weil nicht jeder Aktionär eine Stimme hat, sondern je nach Kapitaleinsatz eine zum Teil bestimmende Mehrheit.

Nun geht es darum, dass sich einige Aktionäre (Stimmbürger) Gedanken über die Arbeit der C-Levels und Abteilungsleiter (Bundesrat und Staatsekretäre) machen, und deshalb den Antrag an der Generalversammlung (Volksabstimmung) platzieren, die Statuten (Verfassung) insofern zu ändern, dass Geschäfte, welche den Ertrag oder die Selbstständigkeit der Firma (Land) schmälern, ab einer gewissen Grösse an der Generalversammlung (Volksabstimmung) beschlossen werden müssen.

Was eine Forderung im Zusammenhang mit den Gehältern von Konzernleitern ebenso besonders von linken Gruppierungen gefordert wird, soll hingegen bei Staatsgeschäften nicht gelten. Eine verkehrte Welt?


Alle 130 Kommentare anzeigen