Wenn wir in der Lage sein müssen, den Begriff „Zweitwohnungen“ verfassungskonform in einem Gesetz umzusetzen, sollten wir auch fähig sein, den Begriff „wichtige völkerrechtliche Verträge“ vernünftig auszulegen, damit wirklich nur über bedeutende Verträge obligatorisch abgestimmt werden muss. Wie mühsam es ist, ein fakultatives Referendum zu ergreifen und aus der Defensive heraus gegen die geballte Propaganda der Wirtschaftsparteien und Wirtschaftsverbände anzukämpfen, muss dies selbst einmal erlebt haben. Wer die EU-Euphoriker stoppen will, muss die Staatsvertrags-Initiative der AUNS annehmen.
AUNS-Initiative annehmen, EU-Euphoriker stoppen!
28. März 2012
40 Kommentare
Kommentar von Patrick Vogt im Kontext:
» zur normalen Ansicht wechselnSehr guter Artikel, Herr Schneider. Man traut der Bevölkerung zu, über Dinge wie den EWR Beitritt, der Forschung am Menschen, der Ausschaffung krimineller Ausländer oder so abzustimmen. Weshalb soll dass bei Staatsverträgen, welche alle unser gesellschaftliches Leben beeinflussen, nicht möglich sein?
Es sollen ja nicht alle Staatsverträge dem Volk unterbreitet werden. Hier der vorgeschlagene Verfassungsartikel.
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