Noch immer erlaubt der Bund den Ständen, Kirchen in einen besonderen Rechtsstatus zu heben und diesen somit zu Privilegien zu verhelfen, die keinem anderen Verein zur Verfügung stehen.
Dies ist im Sinne der Glaubens- und Gewissensfreiheit eine Diskriminierung gegenüber allen anderen Vereinen und Glaubensgruppen.
Es darf nicht mehr länger die Aufgabe des Staates sein, das Inkassobüro für die Kirchen zu sein und nicht geleistete Beiträge sollten automatisch in der Aufkündigung der Kirchenmitgliedschaft enden und auf keinen Fall mehr Strafrechtlich verfolgt werden.
Mit der Auflösung dieser Privilegien ist auch Schluss mit der ungerechten Steuerpflicht gegenüber Personen, die trotz der gezwungenen Beitragszahlung selber kein Stimmrecht erhalten. In jedem anderen Verein wäre dies undenkbar.
Darum Schluss mit diesem Status für einzelne Kirchen, schweizweit.
