Man kann für oder gegen die Ausschaffungsinitiative gewesen sein, doch was hier abgeht, ist eine Verarschung des Volkswillens. Bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative will nämlich die Arbeitsgruppe des Bundes mit der Bewilligung F eine Hintertür für Kriminelle öffnen. Die Bewilligung F führt in der Regel zu einer Dauerbewilligung. An dieser Umgehung des Volkswillens stört sich nun nicht mehr nur die SVP http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Gegen-das-Schlupfloch-fuer-straffaellige-Auslaender/story/14712495
Ausschaffungsinitiative Die Arbeitsgruppe des Bundes widersetzt sich mit einem Trick dem Volkswillen
Kommentar von Leander Gabathuler im Kontext:
» zur normalen Ansicht wechselnWie gesagt, ich sehe immer noch keinen konkreten Fall, wo wir die Menschenrechtskonvention kündigen müssten. Nämlich genau deswegen:
(Und noch ein zweites Mal, indem sie den Anschein erweckt hat, eine Ausweisung hätte auch eine Ausschaffung zur Folge.
Es wird aufgelistet, wer weshalb ausgeschafft werden soll, nicht wer dann letztendlich ausgeschafft wird.
Im Prinzip muss ein Mörder bereits heute ausgeschafft werden. Das geht aber nur, wenn er in seinem Heimatland nicht verfolgt wird. Ist dies der Fall, so ist eine Ausweisung unmöglich. Aus meiner Sicht ist das völliger Blödsinn, es muss aber akzeptiert werden.
Daran ändert sich ja durch die Umsetzung der Initiative nichts. Es wird lediglich ein Katalog erstellt, weshalb man ausgewiesen werden soll, eine Verschärfung in der einzelnen Fallbeurteilung sozusagen. Und das ist richtig - Vergewaltiger sollen in jedem Fall ausgewiesen werden. Ob sie dann effektiv ausgeschafft werden können ist eine andere Frage.
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