Weshalb die Buchpreisbindung den Buchhandlungen schadet - Ausbau der Kulturförderung statt Planwirtschaft

Dank dem unermüdlichen Einsatz diverser Jungpolitiker, kann das Schweizer Stimmvolk am 11.03.2012 über die Wiedereinführung der Buchpreisbindung abstimmen.

Dass ein Buch ein Kulturgut ist, welches in gewisser Weise geschützt werden muss und nicht einem völlig befreiten Markt ausgesetzt werden darf, ist unbestritten. Die Befürworter der Buchpreisbindung schüren aber unberechtigt die Angst vor dem Untergang der kleinen Buchhandlungen und dem Verlust der kulturellen Vielfalt auf dem Büchermarkt. Dass diese Ängste unbegründet sind, zeigt nicht zu letzt die Aussage von Dani Landolf, Geschäftsführer des Schweizerischen Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV, welcher im KTipp zugeben musste „Das befürchtete Massensterben (der Buchläden a.d.Red.) fand bisher nicht statt“.

Fakt ist: das befürchtete Massensterben wird mit der Wiedereinführung der Buchpreisbindung erst Recht beginnen. Der Trend zur Digitalisierung und der Absatz von E-Books und iBooks wird massiv zunehmen. Um Bücher über diese neuen Medien zu beziehen, benötigt ein Konsument keinen Buchhändler. Insofern müssen sich die Buchhändler den neuen Voraussetzungen stellen und sich dank innovativen Angeboten, der Differenzierung über eine gute Beratung der Kunden und oder einer Ausweitung des Angebots, etwa als Veranstalter kultureller Anlässe auf dem Markt behaupten, statt sich ihr eigenes Grab zu schauffeln.

Eine von der WEKO durchgeführte Effizienzprüfung zu Handen des Bundesrates ergab keine nachweisbare Wirkung der Buchpreisbindung. Der Bundesrat hätte eine Ausnahme gemäss Artikel 8 des Kartellgesetzes machen können, lehnte jedoch das entsprechende Gesuch des SBVV ab. Die Buchpreisbindung ist und bleibt somit verfassungswidrig. Dass die Berfürworter der Buchpreisbindung über diese Tatsachen hinwegsehen, zeugt von einem fragwürdigen ordnungspolitischen Verständnis.

Abschliessend sei festgehalten, dass zur gezielten Förderung der Schweizer
Autoren von der Wirschaftskommission des Nationalrats eine aktuell noch hängige Motion verabschiedet wurde. Es wäre begrüssenswert gewesen, erst den Ausgang dieser Motion abzuwarten bevor man an der Urne über die Buchpreisbindung abstimmt.

So bleibt dem Wähler nur, am 11.03.2012 ein klares Nein gegen die Buchpreisbindung in die Urne zu werfen.

Ein Nein zum Verschwinden der kleinen Buchhandlungen
Ein Nein zur Wiedereinführung einer ineffizienten, verfassungswidrigen Regulierung
Ein Nein zur verfehlten Kulturpolitik

6. Januar 2012
5 Kommentare

Kommentar von Matthias Burki im Kontext:

» zur normalen Ansicht wechseln
Missing_tiny_images
Matthias Burki
10. Januar 2012

Es ist doch sehr verwunderlich, wie sich die Gegner gegen eine traditionsreiche Branche stellen. In anderen Fällen geht ihnen die Unterstützung der Wirtschaft leicht von der Hand (von der Landwirtschaft bis hin zu Exportgarantien), hier aber verhindern sie eine einfache Lösung, die den Staat und den Steuerzahler ausserdem keinen einzigen Rappen kostet. Man kann es nicht anders nennen: Dieses Verhalten ist wirtschaftsfeindlich!


Alle 5 Kommentare anzeigen