Der Multi-Milliarden-Abstimmungsbetrug bei der Unternehmenssteuerreform II muss korrigiert werden!

Mit hohen Erwartungen sitze ich im Zug nach Lausanne ans Bundesgericht. Dort nehme ich heute als Beschwerdeführerin an der öffentlichen Urteilsberatung zu den drei Abstimmungsbeschwerden Kiener Nellen, Jositsch und Berchtold teil. Das Verfahren vor Bundesgericht wirft verfahrens- und materiellrechtliche Fragen auf, die vom Bundesgericht bisher nicht beurteilt wurden. Daher ist der heutige Entscheid von historischer Bedeutung. Wir Beschwerdeführende haben als oberstes Ziel die Ungültigerklärung und Wiederholung der Volksabstimmung vom Februar 2008 in Kenntnis der heute bekannten Fakten und Zahlen beantragt.

Mit den Abstimmungsbeschwerden haben wir gerügt, dass im Abstimmungsbüchlein keine Steuerausfälle aus den Aktionärsdividenden (Kapitaleinlageprinzip), weder bei der Einkommens- noch bei der Verrechnungssteuer, beziffert wurden. Die Verrechnungssteuer ist dort gar mit keinem Wort erwähnt. Die Stimmberechtigten wurden getäuscht. Heute sind von in der Schweiz ansässigen Aktiengesellschaften 545 Milliarden angebliche Reserven aus Kapitaleinlagen zur steuerfreien Ausschüttung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur steuerfreien Dividendenausschüttung für die nächsten Jahre angemeldet worden.

15-20 Mitarbeitende der ESTV sind damit beschäftigt, diese Anmeldungen auf Missbräuche hin zu prüfen. Die Steuerausfälle erreichen Multimilliardenbeträge für die nächsten Jahre, und zwar bei der Einkommenssteuer auch bei Kantonen und Gemeinden. Diese Ausfälle werden tendenziell ansteigen und nicht zurückgehen, wie es Bundesrätin Widmer-Schlumpf bestätigt hat.

Wie auch immer der heutige Bundesgerichtsentscheid ausfällt: Im Parlament besteht dringlicher Handlungsbedarf auf zwei Schienen:

Demokratiepolitisch muss der Rechtsschutz für die Stimmberechtigten auf Bundesebene gleich griffig ausgestaltet werden, wie er auf Kantons- und Gemeindeebene für fahrlässig vorbereitete Abstimmungen bereits besteht und auch mit Bundesgerichtsentscheiden erreicht werden kann.

Steuerpolitisch muss die gerechte Besteuerung aller Einkünfte aus Aktien, das heisst bei Dividenden und Gewinn, raschmöglichst sichergestellt werden.

Steuerfreie Dividenden ohne Grenzen – und dafür Kinderrenten bei der IV kürzen sowie die Familien mit steigenden Mietzinsen und Krankenkassenprämien belasten?

Dazu sage ich definitiv NEIN!

20. Dezember 2011
16 Kommentare

Kommentar von Daniel Niklaus im Kontext:

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Daniel Niklaus
20. Dezember 2011 | 9 Antworten

Wissen Sie überhaupt, was Sie hier für Türen öffnen?

Stellen Sie sich vor, es ist NEAT, die Kosten übersteigen die gemachten Schätzungen und jemand stoppt per Bundesgericht das Projekt, weil im Abstimmungsbüchlein 1992 versprochen wurde: "...die Neat kann aus dem ordentlichen Bundeshaushalt finanziert werden". Was völlig falsch war. Denn schon 1998 mussten wir wieder an die Urne. Damals hiess es: Die NEAT Kosten 13.6 Milliarden. Was wiederum falsch war. Heute gehen wir von über 24 Milliarden aus.

Sie möchten über das Bundesgericht korrigieren, was ihre Seite zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht verstanden hat und unsere Seite wohl unterschätzte. Grossartig Idee.


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