Gemäss der Rechtssprechung des Bundesgerichts sind seit Frühling 2010 Pokerturniere ausserhalb der Casinos verboten. Dies weil Poker vom Bundesgericht fälschlicherweise als Glücks- und nicht als Geschicklichkeitsspiel beurteilt wird.
Dieser Entscheid ist schwer nachvollziehbar: Das dem Pokern ähnliche Jassen wird als Geschicklichkeitspiel beurteilt. Beide Kartenspiele sind vom Spielaufbau mehr oder weniger ähnlich und bei beiden Kartenspielen kann es um kleine oder grosse Beträge gehen. Jassen ist immer legal, Pokern immer illegal, unabhängig von der Höhe des Einsatzes.
Der Gesetzgeber muss dringend diesem unverständlichen Missstand durch eine Gesetzesrevision Abhilfe schaffen. Während im privaten Rahmen um geringe Geldbeträge gespielt wird, sind in Casinos schnell einmal Hunderter Noten im Spiel. Im Sinne der Spielsucht-Prävention ist der aktuelle Zustand also keinesfalls vernünftig. Pokern unter Freunden hat im Vergleich zum Casino eine soziale Komponente und auch die möglichen Spielverluste sind limitiert. Eine Verlagerung von jugendlichen Poker-Spielern ins Casino erhöht deren Spielsuchtgefahr und ermöglicht dort ein unlimitiertes Pokern ohne soziale Kontrolle.
Im Rahmen der vom Nationalrat debattierten Volksinitiative „für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls“ (bzw. dem Gegenvorschlag) kam diese Diskrepanz wieder einmal zur Sprache. Anstatt dieses Problem auf gesetzlicher Ebene zu lösen, wurde vorgeschlagen, auf Verfassungsebene eine de facto Erlaubnis (Bewilligungshoheit der Kantone) für Pokerturniere mit einem einmaligen Einsatz von maximal 100 Franken zu verankern. Der Nationalrat hat diesen Vorschlag abgelehnt. Diese Regelung gehöre nicht in die Verfassung, war eines der Argumente.
Ich unterstütze das Anliegen, Pokern im privaten Rahmen zu legalisieren. Als Nationalrat würde ich mich für eine Gesetzesänderung stark machen.
