Zuteilung Vormund gesetzlich regeln

Aktuellerweise liegt die Zuteilung eines Vormundes für Minderjärige im Ermessen der Komunalen Vormundschaftsbehörde.
Durch das ist es möglich, dass trotz einem offensichtlichen Interessenkonflikt der Eltern keinen Vormund zugeteilt wird.

Es muss gesetlich geregelt werden, dass unter gewissen Umständen zwangsmässig ein Vormund zugeteilt wird. (Mein Vorschlag ist bei Anzeigen von Gewaltsdelikten gegen die Eltern.)

Bei einer Person aus meiner näheren Bekantschaft gibt es diese Problem. Die genannte Person hat gegen die Mutter eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gemacht. Die Situation ist in einer kleinen Gemeinde und die Eltern kennen die zuständige Mitarbeiterin der Gemeinde. Es kam so leider dazu, dass die Ansprüche der Person nicht berücksichtigt werden. Die Situation ist jetzt ausser Kontrolle geraten, wozu ich aber hier nichts genaueres schreiben werde.

Es ist nötig solche Fälle vorzubeugen, damit solche Fälle nicht passieren können.

2. Oktober 2011
11 Kommentare

Kommentar von Daniel Niklaus im Kontext:

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Daniel Niklaus
3. Oktober 2011

@Jonatan
Informiere dich nicht hier, sondern suche eine ausgewiesene Fachperson. Frage zum Beispeil in einer grösseren Stadt nach oder melde dich bei der Opferhilfe:
http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/gesellschaft/opferhilfe.html


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