Am letzten Sessionstag hat der Nationalrat mit 115:79 Stimmen meiner Motion zugestimmt. Die ärztlichen Leistungen der anthroposphischen Medizin, klassischen Homöopathie, Neuraltherape, Phytotherapie und traditionellen chinesischen Arzneimitteltherapie sollen wieder von der Invalidenversicherung vergütet werden. Wenn in der Wintersession nach dem Bundesrat und dem Nationalrat auch der frisch gewählte Ständerat zustimmt, wird die Invalidenversicherung diese Leistungen analog der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung ab dem 1. Januar 2012 wieder vergüten. Besonders für Kinder ist das wichtig.
Auch Invalidenversicherung soll ärztliche Kompelementärmedizin wieder bezahlen
30. September 2011
6 Kommentare
Kommentar von Hans P. Grimm im Kontext:
» zur normalen Ansicht wechselndas soll die Zusatzversicherung bezahlen, nicht die Grundversicherung! Bald können wir uns die nicht mehr leisten!
Alle 6 Kommentare anzeigen
