Ein Zensuswahlrecht für Kantone? Back to the middle ages.

Das System des Zensuswahlrechts ist längstens abgeschafft und durch das System "One man, one vote" ersetzt. Im Falle von Kantonen halt "Ein Kanton, zwei Stimmen". Eine Gewichtung des Stimm- und Wahlrechts nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit hätte zwar tatsächlich den Vorteil, dass sich nicht immer eine wenig leistungsfähige Mehrheit bei einer leistungsfähigen Minderheit bedient. Die sozialpolitischen Spannungen aber, die es hervorrufen dürfte, wenn nur noch ein paar wenige Krösusse bestimmen, was geht im Land, möchte ich nicht miterleben.

6. Juni 2011
10 Kommentare

Kommentar von Michael Estermann im Kontext:

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Michael Estermann
6. Juni 2011

Ja, es ist immer am einfachsten, den Gegner als Depp hinzustellen, wenn einem die Argumente ausgehen ;)
Kann Sie verstehen.
Das mit den sozialpolitischen Spannungen habe ich gelesen und damit erübrigt sich auch die Debatte.
Aber trotzdem, staatsrechtlich gibt es nicht mal annähernd die Möglichkeit, demokratische Rechte an die finanzielle Stärke zu knüpfen.
Es ist doch logisch, dass der Wähler so abstimmt, wie es für ihn von Vorteil ist.
Wenn ich die Geschichte richtig im Kopf habe, gab es damals einige Kräfte (es waren wohl die Liberalen) die ein Zensurwahlrecht einführen wollten oder es teilweise sogar gemacht haben.
Aber mal unter uns, in einer Demokratie sollen doch alle die Selben Möglichkeiten haben, unabhängig von ihrer finanziellen Stärke. Meinen Sie nicht?


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