Das Schweizer Stimmvolk betrachtet - nicht ganz zu unrecht - die Einbürgerung als den Akt, der einen Ausländer in die Gemeinschaft aufnimmt. Damit werden dem Neu-Bürger Rechte und Pflichten übertragen. Mit dem kommunalen Stimmrecht würde diese Grenze verwässert. Angesichts von Gemeinden mit einem Ausländeranteil von fast 40% (bspw. Rorschach) glaube ich nicht, dass die Bevölkerung dies goutiert.
So ganz nebenbei: Wie liesse es sich rechtsstaatlich begründen, dass Ausländer nur ein kommunales und passives Wahlrecht bekommen?