Gesundheit
Medikamente
Gesetze
Gesellschaft
Staat
Zoll
Aussenpolitik
Änderung vom 12. Dezember 2014 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung vom 5. Juni 2016
Informationen zur Abstimmung
Wird das neue Fortpflanzungsmedizingesetz angenommen, so ist es in zwei spezifischen Fällen erlaubt, die Gene eines Embryos vor dem Einsetzen in die Gebärmutter zu untersuchen (vgl. Präimplantationsidagnostik):
Ein Paar kann nicht auf natürliche Weg Kinder bekommen: Die PID soll erlauben einen möglichst entwicklungsfähigen Embryo auszuwählen.
Ein Paar ist Träger einer Erbkrankheit: Durch die PID kann in diesem Fahl ein Embryo ausgewählt werden, der die Erbkrankheit nicht trägt.
Nicht erlaubt ist die PID zur Bestimmung von Augenfarbe oder Geschlecht. Vor der Durchführung einer PID, muss ein Paar von einem Arzt darüber informiert werden. Die Kosten für eine PID muss ein Paar selbst tragen.
National-, Stände und Bundesrat befürworten die Revision.

Sander Mallien
Raffael Sarbach
Parolen zu dieser Abstimmung

Fabio Hasler

Balthasar Glättli

Sander Mallien

Yves Aeschbacher

Claudia Boesch

Marcel Bruggisser
Flavio Wirz

Marco Fritschi

Kim Pfadenhauer

Martin Minder

Christian Heim

Gelöschter Benutzer
Mia Willener

Manuel Sahli

Gregori Schmid

Martina Bircher

Sven Sobernheim

Sascha Schmid

Thomas Verasani

Fred Feuerstein

Patrick Vogt

Florian Lüthi

Gregor Bachmann

Claudio Miotti

Mathieu Gauss
Raffael Sarbach
Walter Wobmann

Martin Kohlbrenner
Adrian Rechsteiner

Heinrich Bertschi
Michael Bernath

Fredi Hinz
Mitdiskutieren
Beitrag schreibenWer stimmt wie? Und warum?
Wie unterscheiden sich die Parteien?













Wie unterscheiden sich die Kantone?
Eine Frage des Geschlechts?

