Steuergesetz (Änderung vom 30. März 2009; Steuerentlastungen für natürliche Personen) vom 15. Mai 2011
Informationen zur Abstimmung
Beschluss des Kantonsrates vom 30. März 2009: Änderung des Steuergesetzes StG; LS 631.1. Steuerentlastungen für natürliche Personen (ABl 2009, 514).
Der Regierungsrat argumentiert:
„Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen spürbar entlastet werden. Regierungsrat und Kantonsrat haben ein Paket geschnürt, das eine breite Wirkung entfaltet und den Kanton Zürich stärkt. Die Tarife und Abzüge werden der Teuerung angepasst, wovon alle Steuerzahlenden profitieren. Darüber hinaus werden die Steuersätze bei den tiefen und sehr hohen Einkommen sowie bei den hohen Vermögen reduziert, weil der Kanton Zürich dort im interkantonalen Vergleich abfällt. Zudem werden die Familien entlastet, indem der Kinder- und der Kinderbetreuungskostenabzug auf Fr. 9000 und Fr. 8000 steigen.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung, weil das Behördenreferendum ergriffen worden ist. Zwei Parteien haben zudem ein konstruktives Referendum eingereicht:
- [Der Gegenvorschlag der] Grünliberalen Partei will die sehr hohen Einkommen etwas weniger entlasten,
- [der Gegenvorschlag der] Sozialdemokratische Partei will statt der sehr hohen die mittleren Einkommen noch zusätzlich entlasten und die Kinderabzüge durch eine Steuergutschrift ersetzen.
Kantonsrat [93 Ja zu 82 Nein] und Regierungsrat empfehlen zur Änderung des Steuergesetzes vom 30. März 2009 ein Ja und zu den beiden Gegenvorschlägen je ein Nein.“
(Quelle: Staatskanzlei, Abstimmungszeitung, S. 1 – http://ow.ly/4qtDJ)
Eine Minderheit des Kantonsrats argumentiert:
„Die vorgeschlagene Steuerrechtsrevision trägt weder zu einer nachhaltigen Finanzpolitik des Kantons bei, noch schafft sie Steuergerechtigkeit. Steuerpflichtige mit hohem Einkommen und Vermögen werden entlastet, das heisst: Topverdienende erhalten Steuergeschenke. Die Zeche wird der Mittelstand bezahlen müssen, der nur zur Hälfte mit dem Ausgleich der kalten Progression «belohnt», respektive entlastet wird. Dieser Ausgleich ist heute schon gesetzlich vorgeschrieben, dafür braucht es diese Abstimmungsvorlage nicht. Die Steuerstrategie der Mehrheit entpuppt sich als Kniefall vor einem ausser Rand und Band geratenen interkantonalen Steuerwettbewerb. Aufgrund der angespannten Wirtschaftssituation ist es besonders gefährlich, die heutige austarierte Besteuerung im Kanton Zürich aufs Spiel zu setzen. Der Mittelstand steht unter starkem finanziellen Druck. Die Mieten, Krankenkassenprämien und Ausbildungskosten für Kinder sowie die Steuern belasten die Budgets des Mittelstandes wesentlich. Zu diesem Problem findet sich in der Steuergesetzrevision keine Lösung. Wenn aber in Zukunft die Steuererträge nicht mehr genügen, um die gesetzlich vorgesehenen Ausgaben des Kantons zu finanzieren, dann trifft dies den Mittelstand zusätzlich und in besonderem Masse. Der Kanton wird vor die Entscheidung gestellt sein, entweder Leistungen abzubauen oder Steuern zu erhöhen: Werden staatliche Leistungen bei Gesundheit und Bildung abgebaut, dann wird der Mittelstand diese auf privatem Weg beschaffen müssen, was für ihn hohe Kosten zur Folge hat. Werden die Steuern erhöht, so belastet dies hauptsächlich den Mittelstand mit der grössten Anzahl Steuerpflichtigen.
Es ist deshalb volkswirtschaftlich unverantwortlich, Steuereinnahmen zu senken und damit dem Kanton durch Schwächung des Mittelstandes den finanziellen Handlungsspielraum zu nehmen. Insbesondere wenn vor allem diejenigen Steuerpflichtigen entlastet werden, denen die Steuern am wenigsten wehtun.
Der Kanton Zürich gewinnt mit dieser Steuervorlage keinen Standortvorteil im Steuerwettbewerb mit den anderen Kantonen. Die Wirkung des Steuerwettbewerbs zwischen den Kantonen wird stark überschätzt. Es fehlen dazu wissenschaftliche Belege. Seit über 15 Jahren werden die höchsten Einkommen mit einer Progressionsstufe von 13% besteuert. Es ist deshalb nicht zu Abwanderungen gekommen. Die Stadt Zürich ist das beste Beispiel gegen den angeblich bestehenden Wettbewerbsdruck. Als grösste Stadt des Kantons mit einem relativ hohen Steuerfuss ist sie von Gemeinden mit tieferen Steuerfüssen umgeben. Würde das Steuerwettbewerbsargument stimmen, müsste die Stadt Zürich seit Jahren den Wegzug vieler der besten Steuerzahlenden verzeichnen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Der Kanton Zürich ist in der Schweizer Steuerlandschaft gut positioniert. Die Fokussierung auf die angeblich schlechten Rangierungen des Kantons Zürich im Steuerwettbewerb blendet aus, dass seine Stärke nicht darin besteht, eine Tiefsteuerinsel zu sein, sondern dass er mit Leistungen und Lebensqualität überzeugt. Der Kanton Zürich verfügt über hervorragende Bildungs-, Gesundheits- und Kulturangebote, und für hochqualifizierte Arbeitskräfte ist er ein beliebter Arbeits- und Wohnraum. Zudem wird mit Hochdruck und mit erheblichen finanziellen Mitteln an einer Verkehrsinfrastruktur gearbeitet, um die der Kanton Zürich beneidet wird. Der Bevölkerung stehen überdies attraktive Freizeit- und Erholungsräume zur Verfügung. All diese Errungenschaften dürfen nicht fahrlässig aufs Spiel gesetzt werden, indem dem Kanton Steuermittel entzogen werden, mit denen er diesen Standortvorteil finanziert. Vielmehr führt die Senkung von Steuern dazu, dass die anderen Kantone mitziehen. Der schnell verpuffte Steuervorteil wird in der Folge zu Leistungsabbau oder zu Steuererhöhungen führen, womit der Kanton seinen Standortvorteil wieder aufgibt.
Das finanz- und wirtschaftspolitische Umfeld lässt für keine Zielgruppe Steuerentlastungen zu. Gemäss den aktuellen Zahlen führt die Änderung des Steuergesetzes für das Jahr 2012 zu Steuerausfällen von 395 Mio. Franken. Bis 2014 wird mit einem Abbau des Eigenkapitals um 1,4 Mrd. Franken auf 8 Mrd. Franken und einer Erhöhung der Verschuldung um 2,4 Mrd. Franken auf 6,6 Mrd. Franken gerechnet. Es zeugt von Verantwortungslosigkeit, dass der Regierungsrat und die Mehrheit im Kantonsrat trotz der angespannten Finanzsituation dem prognostizierten Milliardendefizit mit einer Politik der Steuergeschenke an die reichsten Steuerzahlen- den begegnen wollen. Weder fördern sie den Standort Zürich, noch erreichen sie damit eine nachhaltige Finanzpolitik. Vielmehr sollte der Kanton Zürich darauf bedacht sein, wie er die zu erwartenden Steuerausfälle politisch und volkswirtschaftlich abfedern kann. Steuerentlastungen sind bei der momentanen Finanzlage für keine Zielgruppe gerechtfertigt. Die Minderheit lehnt deshalb auch die beiden Gegenvorschläge ab.“
(Quelle: Staatskanzlei, Abstimmungszeitung, S. 7 – http://ow.ly/4qtDJ)

Marc Wäckerlin

Markus Schaaf
Parolen zu dieser Abstimmung

Marco Brunner

Marc Wäckerlin

Barbara Schmid-Federer

Daniel Elsener

Jonas Erni

Dominic Hauser

Gelöschter Benutzer
Gregor aus Meilen

Gregor F

Dieter Bachmann
Nina Schneider

Michael Stöckli

David Herzog

Felix Hoesch

Daniel Heierli

Julia Gerber Rüegg

Thomas Hartmann
Andreas Kyriacou

Balthasar Glättli
Patrick Tscherrig

Andreas Burger

Michael Kraft

Ruedi Lais
Andreas Wolf

Markus Schaaf

Gelöschter Benutzer
Benedikt Gschwind

Emanuel Wyler

Jörg Mäder
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