JA

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«Aus Überzeugung für den nachhaltigen und ausgewogenen Gegenvorschlag. Dieser sichert uns Standortvorteile und Steuereinnahmen. »

Oliver Straub

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«Die Erhöhung der Mindest-Steuerlast bei Pauschalbesteuerten finde ich ein fairer Kompromiss ohne Verlierer!»

Claudia Vieli Oertle

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«Durch den pragmatischen Gegenvorschlag sichern wir unserem Kanton nachhaltig die Standortvorteile - setzen der Pauschalbesteuerung aber gleichzeitig Grenzen.»

Claudio Sprenger

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«Aus taktischen Gründen - doch bei der Stichfrage für die Initiative!»

Laura Curau

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«Weil dies ein ausgewogener Kompromiss ist, mit dem die Rechtssicherheit gewährt bleibt und gleichzeitig der Pauschalbesteuerung Grenzen gesetzt werden.»

Daniel Dudler

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«Wenigstens eine Verbesserung gegenüber dem jetzt gültigen Gesetz. Sozusagen der Spatz in der Hand, aber wirklich befriedigend ist es nicht.»

Silvia Schwyter

NEIN

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«Wenn reiche Ausländer weniger bezahlen, bluet der Schweizer Mittelstand.»

Peter Gubser

Wer stimmt wie? Und warum?

Insgesamt:
  • JA
  • NEIN
Anzahl Parolen: 7

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Insgesamt:
  • JA
  • NEIN
Anzahl Parolen: 7

Was sagen die Politiker?

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Die von Grünen und SP lancierte Initiative will die Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Der Grosse Rat hat entschlossen die Pauschalbesteuerung beizubehalten und schlägt dem Volk die Annahme des Gegenvorschlags vor. Der Gegenvorschlag sieht vor den Mindest-Steuerbetrag auf 150'000 Franken festzulegen. Seit 2010 sind es mindestens 100'000 Franken.

Argumente der BefürworterInnen:
Der Thurgau gewinnt den Standortwettbewerb dank intakter Landschaft und guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Ein fortschrittliches Bildungswesen und erschwingliche Bodenpreise bürgen für Qualität. Wir haben es nicht nötig, ausländische „Steueroptimierer" mit fragwürdigen Lockvogelangeboten anzuwerben.

Argumente der GegnerInnen:
Pauschal besteuerte Personen sind keine Profiteure – wir profitieren von ihnen. Sie spenden pro Jahr neben den Steuern rund 470 Mio. Franken für gemeinnützige Projekte. Der Kanton Thurgau hat aktuell knapp 130 Pauschalbesteuerte. Nach der Annahme des Gegenvorschlages steigen die jährlichen Einnahmen aus der Pauschalsteuer von 11 auf 20 Millionen Franken.

Abstimmungsfrage:
Wollen Sie § 17a Absatz 2 des kantonalen Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) vom 14. September 1992 (RB 640.1) ersatzlos streichen?

Quellen:



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