Gegenvorschlag zum Steuergesetz: «Eine nachhaltige Steuerstrategie»
Gegenvorschlag von Stimmberechtigten zum Steuergesetz: «Eine nachhaltige Steuerstrategie» (gültiger Teil)
vs. Abstimmungsvorlage
15. Mai 2011
JA
Michael Stöckli
unterstützen
Marc Wäckerlin
unterstützen
Danilo B
Jörg Mäder
unterstützen
NEIN
Marco Brunner
Daniel Elsener
Jonas Erni
Hans P. Grimm
Gregor aus Meilen
Gregor F
Dieter Bachmann
David Herzog
Felix Hoesch
unterstützen
Daniel Heierli
Wer stimmt wie? Und warum?
- JA
- NEIN
Was sagen Sie?
Wollen Sie selber hier öffentlich zu dieser Abstimmung Position beziehen?
Verfassen Sie jetzt Ihre Parolen
Der Regierungsrat argumentiert:
„Der von der Grünliberalen Partei eingereichte Gegenvorschlag von Stimmberechtigten «Eine nachhaltige Steuerstrategie» sah neben einer geringeren Entlastung für sehr hohe Einkommen ursprünglich auch eine Änderung des kantonalen Strassengesetzes vor. In der Folge erklärte der Kantonsrat diesen Gegenvorschlag, wegen Verletzung des Grundsatzes der Einheit der Materie, für vollumfänglich ungültig. Der Beschluss des Kantonsrates wurde jedoch vor Bundesgericht angefochten, das schliesslich erkannte, dass der Gegenvorschlag nur bezüglich der Änderung des Strassengesetzes ungültig sei.
Soweit der Gegenvorschlag für gültig erklärt wurde, sieht er in Abweichung von der Steuergesetzrevision vom 30. März 2009 eine andere Belastung für sehr hohe Einkommen vor. Die Progressionsstufe von 12% setzt zwar, wie in der Steuergesetzrevision vom 30. März 2009, bei Einkommensteilen über Fr. 187‘800 für Alleinstehende und über Fr. 283‘500 für Verheiratete ein. Im Gegensatz zur Vorlage des Kantonsrates ist jedoch keine weitere Progressionsstufe von 11% vorgesehen; alle Einkommensteile über Fr. 187‘800 bzw. Fr. 283‘500 werden somit mit 12% belastet. Ansonsten deckt sich der Gegenvorschlag mit dem Beschluss des Kantonsrates.
Regierungsrat und Kantonsrat lehnen den Gegenvorschlag ab, weil damit für sehr hohe Einkommen im interkantonalen Belastungsvergleich keine spürbare Verbesserung erreicht werden kann; im Vergleich zu anderen Kantonen würden diese Einkommen weiterhin zu stark belastet. Im Übrigen würden sich die Staatssteuer-Ausfälle gegenüber jenen, die sich aus der Steuergesetzrevision vom 30. März 2009 ergeben, je nachdem, ob auf die Steuerperiode 2006 oder 2012 Bezug genommen wird, um schätzungsweise 22 oder 28 Mio. Franken und damit nur unwesentlich vermindern.
Der Kantonsrat hat am 29. November 2010 mit 150 zu 10 Stimmen beschlossen, den Stimmberechtigten zu empfehlen, den gültigen Teil des Gegenvorschlags von Stimmberechtigten «Eine nachhaltige Steuerstrategie» abzulehnen. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: Nein“
(Quelle: Staatskanzlei, Abstimmungszeitung, S. 8 – http://ow.ly/4qtDJ)
Eine Minderheit des Kantonsrats argumentiert:
„Der Gegenvorschlag «eine nachhaltige Steuerstrategie» unterstützt grundsätzlich das Ziel der Steuergesetzrevision, die Position des Kantons im nationalen und internationalen Steuerwettbewerb zu verbessern. Aufgrund der schwachen Finanzlage des Kantons soll die Steuergesetzrevision für die Gemeinden verkraftbar sein, denn es besteht kein grosser Spielraum für Steuergeschenke. Die oberste Progressionsstufe für die höchsten Einkommen soll nur von 13% auf 12% reduziert werden, und nicht wie in der Vorlage des Kantonsrates auf 11%. Die Entlastung der höchsten und der tiefsten Einkommen ist zwar richtig. Es führt jedoch zu einer zu hohen Entlastung und zu hohen Einnahmenausfällen, wenn der Progressionssatz sogar auf 11% herabgesetzt wird. Mit der Senkung des Progressionssatzes auf 12% stützt der Gegenvorschlag das Ziel des Regierungsrates, die Position des Kantons im nationalen und im internationalen Steuerwettbewerb zu verbessern. Es soll jedoch für den Kanton und die Gemeinden im Hinblick auf ihre prekäre Finanzlage verkraftbar sein.“
(Quelle: Staatskanzlei, Abstimmungszeitung, S. 9 – http://ow.ly/4qtDJ)
Das Referendumskomitee argumentiert:
„Der Kanton Zürich ist ein attraktiver Standort mit einem führenden Bildungsangebot, vielfältigen Kultur- und Freizeitmöglichkeiten, erstklassigen Verkehrsinfrastrukturen und naturnahen Erholungsräumen. Diese Leistungen kosten und rechtfertigen eine im Vergleich mit Tiefststeuerkantonen leicht höhere Steuerbelastung. In den letzten Jahren haben aber viele Kantone zum Teil massiv Steuern gesenkt und der Kanton Zürich droht ins Hintertreffen zu geraten. Eine angemessene Steuersenkung ist notwendig, um die ganzheitliche Standortattraktivität zu erhalten. Der Handlungsbedarf ist aber nicht so gross, wie die Regierung uns weismachen will. In ihrer Analyse vergleicht die
Regierung jeweils die Steuerbelastung in den Kantonshauptorten. Sie müsste aber die jeweils steuergünstigsten Gemeinden der Kantone vergleichen. Dort ist der Handlungsbedarf deutlich kleiner. Stimmen Sie deshalb dem Gegenvorschlag der Grünliberalen für eine Senkung der obersten Progression von 13% auf 12% statt auf 11% zu. Denn nur dieser
- entlastet die Familien steuerlich und
- reagiert angemessen auf die Steuersenkungen in den anderen Kantonen ohne
dass,
- dem Kanton und den Gemeinden baldige Steuererhöhungen und ein Abbau von Staatsleistungen drohen.
Mit einem Ja zu einer nachhaltigen Steuerstrategie bleibt der Kanton Zürich ein attraktiver und international konkurrenzfähiger Wohn- und Arbeitsort.
Die Grünliberalen wollen nach der Abstimmung den zweiten Schritt ihrer ursprünglichen Vorlage mit der Änderung des Strassengesetzes umsetzen. Dabei sollen die Gemeindestrassen nach dem Verursacherprinzip aus dem Strassenfonds statt mit allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Damit werden die Gemeinden finanziell entlastet und es entsteht eine echte, nachhaltige und ökologisch sinnvolle Steuerstrategie.“
(Quelle: Staatskanzlei, Abstimmungszeitung, S. 9 – http://ow.ly/4qtDJ)
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